Der Baumeister bürgt für Qualität und Zuverlässigkeit.
Unser Kompetenzbereich umfasst Leistungen lt. Gewerbeordnung §99 Abs.1 wie folgt:
- Planung von Hoch- und Tiefbauten
- Berechnung von Hoch- und Tiefbauten
- Projektleitung von Hoch- und Tiefbauten und andere verwandte Bauten
- Beratung und Vertretung vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts (Bund, Länder, Gemeinden etc.)
- Sachverständigentätigkeiten
- Übernahme von Gesamtaufträgen als Generalunternehmer
- Durchführung von Tiefenbohrungen
- Ausführung von Arbeiten anderer Gewerbe in geringem Umfang, soweit sie mit der Ausführung eigener Arbeiten in unmittelbaren Zusammenhang stehen
- Ausstellung von Energieausweisen